- Handelspapier
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Hạn|dels|pa|pier, das (Börsenw.): Wertpapier, das gehandelt wird.
Universal-Lexikon. 2012.
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Universal-Lexikon. 2012.
Handelspapier — (negoziables Papier) ist ein für den Umsatz und Handel geeignetes und bestimmtes Wertpapier, das einen Markt oder Börsenpreis hat. Für die Natur und Bedeutung der Handelspapiere ist deren Zirkulationsfähigkeit von besonderer Wichtigkeit; sie… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
EUR.1 — ist die Formular Bezeichnung für eine Warenverkehrsbescheinigung, welche im internationalen Handelswarenverkehr eingesetzt wird. Die Anwendung dieses Formulars basiert auf der Anwendung diverser bi und multilateraler Abkommen innerhalb des… … Deutsch Wikipedia
EUR 1 — EUR.1 ist die Formular Bezeichnung für eine Warenverkehrsbescheinigung, welche im internationalen Handelswarenverkehr eingesetzt wird. Die Anwendung dieses Formulars basiert auf der Anwendung diverser bi und multilateraler Abkommen innerhalb des… … Deutsch Wikipedia
Langzeit-Lieferantenerklärung — Eine Lieferantenerklärung ist eine Erklärung über den präferenzrechtlichen Ursprung einer Ware. Eine Lieferantenerklärung ist ein Nachweis, der für die Ausstellung und Beantragung eines Präferenznachweises notwendig ist. Inhaltsverzeichnis 1… … Deutsch Wikipedia
Lieferantenerklärung — Eine Lieferantenerklärung ist eine Erklärung über den präferenzrechtlichen Ursprung einer Ware. Eine Lieferantenerklärung ist ein Nachweis, der für die Ausstellung und Beantragung eines Präferenznachweises notwendig ist. Inhaltsverzeichnis 1… … Deutsch Wikipedia
Negozĭabel — (neulat.), begebbar, für den kaufmännischen Verkehr geeignet. Negoziabilität, Begebbarkeit, Verkehrs , Zirkulationsfähigkeit, insbes. von Wertpapieren (s. Handelspapier) … Meyers Großes Konversations-Lexikon
EMCS — Grundprinzip der EMCS Kommunikation Das Excise Movement and Control System (EMCS) (Beförderungs und Kontrollsystem für verbrauchsteuerpflichtige Waren) ist ein Computersystem der Europäischen Union zur Überwachung von Gütern, die der… … Deutsch Wikipedia
Anteilschein — Papier (umgangssprachlich); Handelspapier; Wertpapier * * * Ạn|teil|schein 〈m. 1〉 = Aktie * * * Ạn|teil|schein, der (Wirtsch.): Wertpapier, das Ansprüche an eine Gesellschaft od. das Anrecht auf eine Aktie nachweist. * * * Anteilschein, … … Universal-Lexikon
Papier — Anteilschein; Handelspapier; Wertpapier; Blatt; Papierblatt; Bogen * * * Pa|pier [pa pi:ɐ̯], das; s, e: 1. zu einer dünnen, platten Schicht gepresstes Material, das vorwiegend zum Beschreiben oder zum Verpacken dient: ein Blatt, Stück Papier;… … Universal-Lexikon
Wertpapier — Anteilschein; Papier (umgangssprachlich); Handelspapier * * * Wert|pa|pier [ ve:ɐ̯tpapi:ɐ̯], das; s, e (Wirtsch.): Urkunde über ein privates [Vermögens]recht, das meist mit regelmäßigen Erträgen aus Zinsen oder Dividenden verbunden ist:… … Universal-Lexikon